Elektro-Nutzfahrzeuge für Handwerksunternehmen und KMU

Am 04.08.2020 wurde ein neuer Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität veröffentlicht.

Handwerks- und handwerksähnliche Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von der Förderung profitieren. Gefördert wird die Beschaffung leichter und schwerer Elektro-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1, N2, N3 gemäß 2007/46/EG. Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige ist, kann auch gefördert werden. Fördermittel in Höhe von 50 Mio. EUR stehen zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseinreichung  (Windhundverfahren).

Förderanträge können bis zum 14.09.2020 eingereicht werden.
Weiteren Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der NOW GmbH.

Foto: NOW GmbH