Übergeordnetes Ziel der Förderung der Innovationsräume ist es, die Wirtschaft branchenübergreifend auf eine biobasierte, nachhaltige Zukunft auszurichten. Die Bioökonomie mit der wissensbasierten Erzeugung und nachhaltigen Nutzung nachwachsender Ressourcen wird vor diesem Hintergrund an Bedeutung gewinnen. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen aus der Bioökonomie sollen den Markt deshalb zukünftig stärker durchdringen und eine umfassendere industrielle und gesellschaftliche Bedeutung erlangen. Einen thematischen Bezugsrahmen für künftige Vorhaben setzen die Handlungsfelder der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030". Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union.
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